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R Fachbegriffe mit R

Radiusklausel

RadiusklauselBei Abbruch- und Einreißarbeiten berechnet sich der nicht versicherte Teil aus einem Kreis, der mit dem Höhenradius des einzureißenden Gebäudes geschlagen wird.

Bei vollständig zu beseitigenden Bauwerken ist der nicht versicherte Bereich so festzusetzen, dass von den Eckpunkten der Außenmauern ausgehend jeweils unendlich viele Kreise mit dem Radius (der der Höhe des jeweiligen Bauwerkes oder -teiles entspricht) gezogen werden.

Dadurch ergibt sich entsprechend der Gebäudehöhe eine parallele Linie zu den Außenmauern.
Bei einem rechtwinkligen Bauwerk befindet sich an den Eckpunkten der Viertelkreissektor mit dem gleichem Radius.

Werden lediglich Bauwerksteile abgebrochen
(z.B. nur eine Hausmauer), wird der nicht versicherte Bereich entsprechend dem o.a. Gesaten jeweils nur von dem abzubrechnenden Teil aus festgelegt.

Beim "Abtragen in Etappen" verändert sich die Höhe und damit die Radiusklausel.

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Radiusklausel - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)