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Raub

Raub liegt vor, wenn gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um seine Widerstandskraft gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Dem Raub gleichgestellt ist die räuberische Erpressung. Versicherungsschutz besteht auch, wenn dem Versicherungsnehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil der Gewahrsamsinhaber schuldlos widerstandsunfähig ist (z.B. durch Unfall, Ohnmacht, Tod).

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Raub - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)