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Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten

Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten als Nebenkläger oder Zeuge in Ermittlungs- und
Strafverfahren gegen den Täter, für den Täter-Opfer-Ausgleich und für Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch oder dem Opferentschädigungsgesetz.

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Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)