R Fachbegriffe mit R
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten als Nebenkläger oder Zeuge in Ermittlungs- und
Strafverfahren gegen den Täter, für den Täter-Opfer-Ausgleich und für Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch oder dem Opferentschädigungsgesetz.
siehe auch: Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
