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Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im privaten Bereich für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen des täglichen Lebens, z. B. aus Kauf-, Werk-,
Reparaturverträgen.

Siehe auch: Rechtsschutzversicherung

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Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)