R Fachbegriffe mit R
Aus der nach dem Versicherungsvertrag zu tragenden Gefahr werden bestimmte Gefahrumstände durch gesetzliche Bestimmungen oder vertragliche Vereinbarungen ausgeschlossen. Schäden, die durch solche Gefahrumstände verursacht werden, führen nicht zu einem Versicherungsanspruch. Beweispflichtig für das Vorliegen eines Risikoausschlusses ist der Versicherer.
siehe auch: Risiko
