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Risikobeitrag

Der Risikobeitrag ist der zur Deckung der Schadenaufwendungenbestimmte Teil des Beitrags. Der im Tarif ausgewiesene Beitrag ergibt sich aus dem Risikobeitrag zuzüglich der erforderlichen Zuschläge zur Deckung der Vermittlervergütungen, der sonstigen Kosten, sowie zum Ausgleich des Versicherungstechnischen Risikos.

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Risikobeitrag  - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)