R Fachbegriffe mit R
Das Versicherungsvertragsgesetz räumt dem Versicherungsnehmer ein vierzehntägiges Rücktrittsrecht nach Abschluß eines Lebensversicherungsvertrages ein.
Jedoch nur, wenn nicht vom Widerspruchsrecht gebrauch gemacht wurde .Dem Versicherungsunternehmen steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn der Versicherungsnehmer vorvertragliche Anzeigepflichten verletzt hat.
siehe auch: Rückversicherung
