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Rückversicherung

Das Erstversicherungsunternehmen schließt mit einem Rückversicherungsunternehmen einen Rückversicherungsvertrag ab.

Die Rückversicherung schützt den Erstversicherer vor Vermögenseinbußen , die infolge des Eintritts seiner Leistungspflicht aus den von ihm abgeschlossenen Versicherungsverträgen eintreten würden, wenn er sich nicht durch Rückversicherung gedeckt hätte.

Dadurch besteht ein besserer Risikoausgleich und eine Erhöhung der Zeichnungskapazität.

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