S Fachbegriffe mit S
Begriff des Versicherungsrechts. Ein Schaden ist ein Ereignis, durch das die Vermögensgrundlage des Geschädigten mit und nach dem schädigenden Ereignis gegenüber der vorherigen Lage schlechter geworden ist (Differenzmethode).
Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) unterscheidet zwischen materiellen und immateriellen Schäden.
In der Haftpflicht unterscheidet man zwischen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Ein Schadensersatz aus einem Versicherungsvertrag kann beansprucht werden, wenn der Schaden einen Versicherungsfall darstellt. Die Schadensversicherung deckt den konkreten Bedarf, die Summenversicherung nimmt eine abstrakte Schadensbegrenzung vor.
Man unterscheidet den unmittelbaren vom sogenannten mittelbaren Schaden (Folgeschaden).
In der Haftpflicht unterscheidet man Sofortschäden, Spätschäden und Altschäden.
