S Fachbegriffe mit S
Ereignis, durch das die Vermögenslage des Geschädigten mit und nach dem schädigenden Ereignis gegenüber der vorherigen Lage schlechter geworden ist. Ein Schaden kann einen Schadenersatzanspruch hervorrufen. Dabei gibt es materielle Schäden (Vermögensschäden) und immaterielle Schäden (Nicht-Vermögensschäden).
siehe auch: Sammelversicherung
