Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden
Photovoltaikversicherung
Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden
Mitversichert gelten bis zu der hierfür vereinbarten Erstrisikosumme auch schadenbedingte Reparaturarbeiten an Dächern oder Fassaden, die als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der versicherten Photovoltaikanlage notwendig geworden sind.
siehe auch: Baudeckung Photovoltaikversicherung
