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Schadenversicherung

Die Versicherung gilt für einen tatsächlich entstandenen und konkret nachweisbaren Schaden der das Vermögen des Versicherten angreifen würde. Es gilt das Prinzip der konkreten Bedarfsdeckung und das Bereicherungsverbot.

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Schadenversicherung - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)