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Schlichtungsverfahren

Verfahren mit schiedsgerichtähnlichem Charakter, jedoch ohne Ausschaltung der staatlichen Gerichtsbarkeit.

Bei Scheitern der Schlichtung kann also das zuständige staatliche Gericht angerufen werden.

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Schlichtungsverfahren - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)