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Straf-Rechtsschutz

Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit oder fahrlässig eine Straftat begangen zu haben.

Im privaten Bereich besteht auch beim
Vorwurf folgender Vorsatzstraftaten
rückwirkend Rechtsschutz, wenn das
Ermittlungsverfahren eingestellt wird:

Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung, Steuerhinterziehung.

Siehe auch: Rechtsschutzversicheurng

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Straf-Rechtsschutz - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)