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Sturmversicherung

Versicherung gegen Schäden durch Sturm an Gebäuden oder beweglichen Sachen. Als eigenständiger Versicherungszweig findet die Sturmversicherung insbesondere bei gewerblichen und landwirtschaftlichen Risiken Anwendung. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 auf der Beaufort-Skala. Zum Nachweis des Schadens genügt es, daß der Versicherungsnehmer nachweist, daß in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an einwandfrei beschaffenen Gebäuden entstanden sind, oder daß der Schaden nur durch nur durch Sturm entstanden sein kann. Der Schaden muss entstanden sein a) durch unmittelbare Sturmeinwirkung oder b) dadurch, daß der Sturm Gegenstände auf Gebäude oder versicherte Sachen wirft oder c) als Folgeschäden eines der Schäden nach a) oder b). Ausgeschlossen sind Schäden durch Sturmflut und Lawinen.

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