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Summenversicherung

Hier wird das Prinzip der abstrakten Bedarfsdeckung angewandt. In der Summenversicherung bezeichnet die vereinbarte Versicherungssumme genau die Leistung des Versicherers im Schadenfall.

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Summenversicherung - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)