V Fachbegriffe mit V
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVag
Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine der rechtlich zulässigen Rechtsformen für einen Versicherer.
Die Versicherungsnehmer sind Mitglieder und Träger des Vereins. In Ausnahmefällen können VVaG auch einzelne Verträge abschließen, deren Versicherungsnehmer nicht Mitglieder werden (Nichtmitgliederversicherung).
siehe auch: NV Versicherungen VVaG
