V Fachbegriffe mit V
Die Versicherung auf verbundene Leben ist eine Form der Lebensversicherung, die in der Weise genommen wird , daß der Anspruch auf die Versicherungsleistung von dem Ableben mehrerer Personen abhängig ist. Das Versicherungsunternehmen muss dann leisten. wenn die erste Gefahrsperson stirbt.
siehe auch: Unterversicherung
