DIREKT ZUM THEMA
SUCHE

Lexikon

V Fachbegriffe mit V

Vermögensschaden

Der Vermögensschaden ist ein Schaden am Vermögen einer Person. Man unterscheidet zwei Arten von Vermögensschäden:
Den Vermögensschaden, der als Folge eines Personenschadens oder Sachschadens eingetreten ist (unechter Vermögensschaden) und den Vermögensschaden, der unabhängig von einem Personenschaden oder Sachschaden eingetreten ist (echter Vermögensschaden).

zurück | nach oben


 

Vermögensschaden - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)