V Fachbegriffe mit V
Der Versicherungsschutz für Vermögensschäden besteht in der Vermögensschaden-Haftpflicht, ansonsten nur aufgrund besonderer Vereinbarungen. Der Versicherungsfall entsteht aufgrund eines Fehlverhaltens oder eines Verstoßes.
siehe auch: Verbundene Lebensversicherung
