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Vermögenswirksame Leistungen (VWL)

Ab dem 1.1.1999 greifen im Bereich des VL-Sparens neue Rahmenbedingungen:
1. Erhöhung der Sparzulage auf 20 Prozent, neue Bundesländer auf 25 Prozent.
2. Erhöhung der oberen Einkommensgrenzen zur Gewährung der Sparzulage auf 17.900/35.800 Euro.
3. Förderung von Aktien-, Investmentfondsanteil-Sondervermögen und gemischten Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen.
4. Erhöhung der Beträge für zulagebegünstigtes Sparen auf 888 Euro, aufgeteilt in Beteiligungssparen: 408 Euro und Bausparen: 480 Euro.
5. Altverträge werden automatisch nach den neuen Bedingungen gefördert.

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