V Fachbegriffe mit V
Betrug ist gegeben, wenn durch eine in Bereicherungsabsicht begangene Täuschung ein Irrtum erregt wird und der Getäuschte einen Vermögensschaden erleidet, weil der Betrüger über dessen Vermögensschaden verfügt. Der durch Versicherungsbetrug jährlich verursachte Schaden wird auf etwa 8 Mrd. € geschätzt.
siehe auch: Versicherungsantrag
