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Versicherungsfachmann

Versicherungsfachmann

Die Ausildung zum Versicherungsfachmann (BWV) bzw. zur Versicherungsfachfrau (BWV) ist eine Zusatzqualifikation für den Versicherungsaußendienst um das Ansehen des Berufsstandes in der Öffentlichkeit zu erhöhen.

Die Prüfung wird vom BWV (Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft) durchgeführt.

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Versicherungsfachmann  - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)