V Fachbegriffe mit V
Dieser Tatbestand löst die Leistungspflicht des Versicherers aus, was während der materiellen Versicherungsdauer passieren muss. In den AVB und in VVG ist der Versicherungsfall genau definiert. Die Beweislast für den Eintritt des Versicherungsfall trägt der Versicherungsnehmer, der Versicherer darf jedoch daran keine zu hohen Ansprüche stellen. Nach Eintritt des Versicherungsfalls hat der Versicherungsnehmer diverse Obliegenheiten zu erfüllen, wie z.B. Anzeigepflicht und Belegpflicht. Nach Eintritt des Versicherungsfalles dürfen beide Vertragsparteien vom außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch machen.
siehe auch: Versicherungsdauer
