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Versicherungsmakler sind wichtige Teilnehmer am Versicherungsmarkt. Es sind Kaufleute nach dem Handelsrecht gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB , im Weiteren in Deutschland nach dem § 93 HGB bestimmt als Handelsmakler. Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern treuhänderischer Sachwalter der Interessen des Versicherungsnehmers.
