V Fachbegriffe mit V
Der Versicherungsschutz wird vom Versicherungsunternehmen gewährt. Der Versicherer schuldet die Entschädigung nach Eintritt des Versicherungsfalls. Ihm gebührt dafür die Prämie. Sind mehrere rechtlich selbständige Versicherungsunternehmen unter einheitlicher Leitung zusammengefaßt, Spricht man von Versicherungskonzern.
siehe auch: Versicherungsträger
