V Fachbegriffe mit V
Der hauptberufliche Versicherungsvertreter ist ein selbständiger Gewerbetreibender, der ständig damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Sein Gewerbebetrieb ist die Agentur. Das Verhältnis zwischen Vertreter und Versicherungsunternehmen wird durch den Vertreter- bzw. Agenturvertrag bestimmt. Da der Versicherungsvertreter eine rechtliche Bindung an das Versicherungsunternehmen hat, muss er auch entsprechende Pflichten befolgen
siehe auch: Versicherungsvertrag
