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Versicherungswert 1914 / Wohngebäude
Der Versicherungswert 1914 gilt im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung gemäß den "Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen" grundsätzlich als vereinbart.
Unter dem Versicherungswert 1914 versteht man den ortsüblichen Neubauwert (Neuwert), bewertet zu den Preisen von 1914. Das Jahr 1914 wird hierbei als Basisjahr verwendet, da es das letzte Jahr mit stabilen Baupreisen war. (Mit Beginn des Ersten Weltkrieges war ein enormer Baupreisanstieg zu verzeichnen).
Ermittelt wird der Versicherungswert 1914 mit Hilfe des vom statistischen Bundesamt jährlich veröffentlichten Baupreisindexes. Durch Division des Neubauwertes im Gestehungsjahr des Gebäudes mit dem im Gestehungsjahr gültigen Baupreisindex erhält man den Versicherungswert 1914. Um die Unterversicherungsverzichtserklärung zu erhalten, gilt der Versicherungswert 1914 nur als richtig ermittelt:
- wenn er von einem vom Versicherer anerkannten Bausachverständigen geschätzt worden ist
- oder der Versicherungsnehmer im Antrag den Neuwert in Preisen eines anderen Jahres angibt und der Versicherer diesen Betrag auf seine Verantwortung umrechnet
- oder der Versicherungsnehmer Antragsfragen nach Größe, Ausstattung und Ausbau des Gebäudes zutreffend beantwortet hat und der Versicherer auf eigene Verantwortung den Versicherungswert 1914 ermittelt.
siehe auch: Unterversicherung
