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Begriff der Kraftfahrtversicherung. Die Fahrzeugvollversicherung umfaßt die Gefahren der Fahrzeugteilversicherung, bezieht sich aber zusätzlich auf Schäden durch Unfall sowie mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Für die Gefahren der Fahrzeugteilversicherung kann eine Selbstbeteiligung von 150 € vereinbart werden, für die Gefahren Unfall und böswillige Beschädigung sind auch höhere Selbstbeteiligungen (z.B. 650 € oder 1000 €) bei entsprechend niedrigem Beitrag möglich Für Beitragsbemessung in der Fahrzeugvollversicherung von Pkw gibt es in der Fahrzeugteilversicherung Typklassen, zusätzlich werden Schadensfreiheitsrabatte angerechnet.
siehe auch: Verzug
