V Fachbegriffe mit V
Dies bedeutet Versicherungsschutz schon vor Vertragsabschluß und vor Zahlung der Erstprämie. Eine vorläufige Deckungszusage wird erteilt, wenn grundsätzlich Einigkeit über den Vertragsabschluß besteht, aber noch Einzelheiten der Vertragsgestaltung zu verhandeln sind. Sie endet spätestens mit Zustandekommen des Vertrages oder mit Scheitern der Vertragsverhandlungen.
siehe auch: Vorvertragliche Anzeigepflicht
