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Photovoltaikversicherung
Für die während des Versicherungsjahres eintretenden Veränderungen bzw. Erweiterungen der versicherten Photovoltaikanlage gilt der vereinbarte Vorsorgebetrag in % der Versicherungssumme, höchsten bis zu einem Maximalbetrag, mitversichert
Eingetretene Veränderungen sind innerhalb der ersten 3 Monate des jeweils neuen Versicherungsjahres anzuzeigen.
Zum Beispiel:
Bisherige Versicherungssumme 100.00,- €
Vorsogeversicherung 50 % max. 250.000,- €
50 % aus 100.000,- € = 50.000,- € (die maximale Summe ((250.000,- €))wird nicht überschritten.
Das bedeutet, bei Erweiterungen der PV-Anlage sind dies bis max 50.000,- € beitragsfrei mitversichert, bis zur nächsten Beitragsfälligkeit.
