V Fachbegriffe mit V
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Hier handelt es sich um eine gesetzliche Obliegenheit. Der Versicherungsnehmer hat alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sein könnten, dem Versicherer mitzuteilen. Sollte der Versicherungsnehmer vorsätzlich falsche Angaben machen, so ist dem Versicherer das Recht eingeräumt, vom Vertrag zurückzutreten.
siehe auch: Vorauszahlung
