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Warmwasserheizung

Im Rahmen der Leitungswasserversicherung ist der bestimmungswidrige Austritt von Wasser aus der Heizungsanlage mitversichert (z.B. § 1 Abs. 2c AWB 87; § 6 Abs. 1c VGB 2000).

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Warmwasserheizung - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)