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Wechselwirkungsschaden

Wenn in einer Betriebsstelle des Versicherungsnehmers ein Sachschaden eintritt, der zu einer Betriebsunterbrechung in einer anderen Betriebsstelle des Versicherungsnehmers führt, spricht man von einem Wechselwirkungsschaden. Voraussetzung ist, daß beide Betriebsstellen über denselben Vertrag versichert sind.

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Wechselwirkungsschaden - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)