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Wehrdienst

In der Privathaftpflichtversicherung sind volljährige Kinder mitversichert, sofern sie unverheiratet sind bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und einen Grund- oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst (nicht: Zeitsoldat) ableisten. Die Wehrdienstzeit muss entweder direkt im Anschluss an die Schulausbildung oder während oder nach einer direkt an die Schulausbildung anschließenden Berufsausbildung erfolgen (Abschnitt 2.1.2 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung).

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