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Weidetierversicherung

Tierlebensversicherung, die gemäß § 2 A, 2e AVP 92 auf Tod - Verendung oder Nottötung - der versicherten Tiere während eines Weidegangs beschränkt ist.

Schäden durch Trächtigkeit und Geburt sind nur durch besondere Vereinbarung mitversichert (Trächtigkeitsversicherung).

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