W Fachbegriffe mit W
Tierlebensversicherung, die gemäß § 2 A, 2e AVP 92 auf Tod - Verendung oder Nottötung - der versicherten Tiere während eines Weidegangs beschränkt ist.
Schäden durch Trächtigkeit und Geburt sind nur durch besondere Vereinbarung mitversichert (Trächtigkeitsversicherung).
siehe auch: Weidevieh
