W Fachbegriffe mit W
Flurschäden durch Weidevieh sind vom Versicherungsschutz nach § 4 der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB 2002) ausgeschlossen. Das Risiko besteht in der Beschädigung fremder Weiden. In landwirtschaftlichen oder Tierhalterhaftpflichtversicherungen können diese Schäden mitversichert werden.
siehe auch: Weiterfresserschäden
