W Fachbegriffe mit W
Gegenstand der Versicherung
In der Werkverkehrsversicherung sind folgende Schäden versichert:
Unfall des Kfz bzw. eines Anhängers
Brand, Explosion, Blitz, Elementarschadensereignisse und höhere Gewalt
Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug, Diebstahl und Unterschlagung des ganzen Kfz
Diebstahl ganzer Kolli, d. h. mit der Verpackungseinheit
Raub und räuberische Erpressung
Zum Kundenkreis zählen Unternehmen, die mit eigenen Fahrzeugen Güter zu eigenen Zwecken befördern, z. B. Industrieunternehmen zur Beförderung zwischen Zweigwerken und Betriebsstätten, Groß- und Einzelhandel zur Auslieferung verkaufter Ware oder zu Reparaturzwecken, Vertreter, Monteure, Serviceunternehmen etc.
Versicherungsschutz besteht bei Transporten innerhalb Deutschlands, von und nach den Beneluxländern, Frankreich, Schweiz, Österreich, Dänemark.
Leistungen des Versicherers
Bei einem Schaden ersetzt der Versicherer
bei Total- und Teilverlust den Wert der Waren,
bei Beschädigung die Reparaturkosten,
die Schadenminderungs- und Abwendungskosten,
die Kosten für Schadenfeststellung durch Sachverständige.
Güter von Groß-, Einzelhandels-, Handwerks- und Fabrikationsbetrieben, die mit eigenen Kfz und Anhängern für eigene Zwecke befördert werden, sind versicherbar.
Bei Festlegung der Versicherungssumme muss immer der Ladungshöchstwert des betreffenden Fahrzeuges berücksichtigt werden.
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Fakturenwert oder dem gemeinen Handelswert der Güter zzgl. des imaginären Gewinns, Verpackungswerts. Pro Fahrzeug wird eine Höchstversicherungssumme festgelegt, die dem höchstmöglichen Ladungswert entsprechen soll.
Vertragsgrundlage
AVB für die Versicherung von Gütertransporten im Werkverkehr 1995
siehe auch: Wertbehältnis
