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Wertverbesserung

Der Schädiger ist verpflichtet, den Zustand einer beschädigten Sache wiederherzustellen, den sie vor der Schädigung aufwies. Bei einer Reparatur ist es nicht immer möglich, ein vergleichbar altes und abgenutztes Ersatzteil zu beschaffen. Wird stattdessen ein neues verwendet, handelt es sich um eine Wertverbesserung. Das gleiche gilt, wenn bei der Ersatzbeschaffung keine vergleichbare alte Sache, sondern eine neuwertige beschafft werden muss.

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Wertverbesserung - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)