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Wertzuschlagsklausel

Da der Versicherungswert in der Feuerversicherung, der für Betriebseinrichtungen und Gebäude dem Zeitwert und für die Neuwertversicherung dem Zeitwert entspricht, auf den jeweiligen Tageswert abstellt, kann er während der Laufzeit des Versicherungsvertrages Schwankungen unterliegen. Denn es kann sich sowohl das Preisniveau als auch der Bestand an versicherten Sachen ändern. Zur Vermeidung einer Unter- oder Überversicherung ist der Versicherungsnehmer daher genötigt, die Versicherungssumme jeweils dem veränderten Wert anzupassen. Die Versicherung nach den sog. Wertzuschlagsklauseln entbinden den Versicherungsnehmer davon, die Versicherungssumme laufend zu korrigieren, da sie über diese Klauseln hinreichend angepasst wird.

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Wertzuschlagsklausel - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)