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Wettransport

Werden Werttransporte durch den Versicherungsnehmer selbst oder von ihm beauftragte Personen durchgeführt, verlangen die AERB 87, dass diese Personen mindestens 18 und höchstens 65 Jahre alt sind sowie im Vollbesitz der körperlichen und geistigen Kräfte stehen (§ 1 Abs. 4b AERB 87).

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Wettransport - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)