DIREKT ZUM THEMA
SUCHE

Lexikon

W Fachbegriffe mit W

Widerrechtlichkeit

Die Schädigungshandlung muss gegen geltendes Recht verstoßen haben und auch nicht durch Notwehr, Notstand, Selbsthilfe, Einwilligung des Opfers oder andere Rechte zu rechtfertigen gewesen sein.

zurück | nach oben


 

Widerrechtlichkeit - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)