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Widerruf

Der VN kann seinen Antrag innerhalb von zwei Wochen (Lebensversicherung: 30 Tage) widerrufen. Die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung genügt.

Die Widerrufsfrist beginnt allerdings erst zu laufen, wenn der VN den Versicherungsschein, alle Vertragsinformationen nach § 7 VVG und der VVG-InfoV sowie eine Widerrufsbelehrung erhalten hat (§§ 8, 152 VVG).

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Widerruf - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)