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Wildschaden (Kraftfahrtversicherung)

Leistungsart der Teilkaskoversicherung. Versichert sind Schäden durch den Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild (zum Beispiel Rehe, Hasen, Wildschweine, Füchse, Dachse und Marder).

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Wildschaden (Kraftfahrtversicherung) - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)