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Wochenendhaus

Der Versicherungsnehmer hat Versicherungsschutz als Inhaber eines im Inland gelegenen und nur zu Wohnzwecken genutzten Wochenend- oder Ferienhauses (Abschnitt 1.3 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung).

Versichert ist dabei die Haftung

aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
aus Vermietung von bis zu drei Zimmern. Die Vermietung des ganzen Hauses, von Garagen und Gewerberäumen ist nicht mitversichert
aus Bauherrenhaftung
aus früherem Besitz
der Insolvenzverwalter in dieser Eigenschaft

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Wochenendhaus - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)