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Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Leistungsart der Rechtsschutzversicherung, die zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen sowie dinglichen Rechten in Zusammenhang mit Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen dient (§ 2c ARB 2000).
Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz stellt zum einen eine eigene Vertragsart dar (Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken, enthält dann auch die Leistungsart Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten), kann aber auch zu den Rechtsschutzpaketen für Nichtselbstständige, Selbstständige, Firmen, Vereine und Landwirtschaft ergänzt werden.
siehe auch: Wohnungswechsel
