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Zivildienst

In der Privathaftpflichtversicherung sind volljährige Kinder mitversichert, sofern sie unverheiratet sind bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und einen Zivildienst ableisten. Für die Nebenbedingungen siehe Wehrdienst.

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Zivildienst - Versicherungslexikon, Internetlexikon, Lexikon Versicherung (Druckansicht)