Z Fachbegriffe mit Z
Außerhalb versicherter Gebäude sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung und an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen versichert, soweit sie zur Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen (§ 7 Abs. 3 VGB 2000). Versichert sind sie nur auf dem Versicherungsgrundstück, können aber auch außerhalb - zum Beispiel von der Grundstücksgrenze bis zur Straßenmitte oder über ein benachbartes Grundstück - durch besondere Vereinbarung mitversichert werden.
siehe auch: Zuliefererrisiko
