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Haftpflichtversicherungen

Aufgaben der Haftpflichtversicherung

Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, den Versicherten von Schadenersatzansprüchen freizustellen, wenn er Dritten einen Schaden zugeführt hat, z.B. als Privatperson.

Schadenersatzansprüche können durch verschiedene Anlässe begründet sein. Z.B:

  • Nicht durch eine schuldhaft-schädigende Handlung, sondern auch aus einem "Unterlassen", etwa der winterlichen Streupflicht durch den Hausbesitzer.
  • Auch aus der Verantwortung für fremdes Handeln. Z.B bei bei Schäden durch Kinder bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht.
  • Für Gefahrentatbestände, wie z.B. das Halten von Hunden oder Pferden.

Arten der Haftpflichtversicherung


In der Haftpflichtsparte gibt es eine Vielzahl von Haftpflichtversicherungen, und zwar für bestimmte im Vertrag bezeichnete Gefahrenbereiche. Z.B:

 

Haftpflichtversicherung und Haftpflichtversicherungen bei Krist und Huber Assekuranzmakler (Druckansicht)