Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, den Versicherten von Schadenersatzansprüchen freizustellen, wenn er Dritten einen Schaden zugeführt hat, z.B. als Privatperson.
Schadenersatzansprüche können durch verschiedene Anlässe begründet sein. Z.B:

02.08.2010
Die Wohngebäudeversich-
erung haftet nicht bei Diebstahl oder bei Schäden an einer privaten Photovoltaikanlage-
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05.06.2009
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