KFZ-Versicherung
Superbillig oft superabgespeckt
Worauf es beim Wechsel des Versicherers ankommt Bei der Suche nach einer guten und günstigen Kfz-Versicherung sollten Sie mehr denn je auf das Kleingedruckte achten.
Viele Anbieter bieten als Folge des aggressiven Preiskampfes in der Versicherungsbranche abgespeckte Leistungspakete an.
Wer seine KFZ- Versicherung wechseln möchte sollte deshalb nicht nur den Preis, sondern auch die Versicherungsbedingungen im Blick haben.
Überblick
Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung
Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung erbringt ihre Leistungen, wenn durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs ein Dritter geschädigt wird.
Die KH-Versicherung gehört zu den wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland. Sie soll sicherstellen, dass die dem Kfz-Halter auferlegte, umfassende Gefährdungshaftung auch in finanzieller Hinsicht erfüllbar bleibt.
Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko)
Mit einer Teilkaskoversicherung sind folgende Gefahren versichert:
- Brand oder Explosion
- Diebstahl
- Elementarschäden (Sturm, Hagel)
- Wildschaden (Zusammenstoß mit Haarwild). (Auf alle Wirbeltiere und Marderbiss erweiterbar)
- Glasbruch
- Kurzschlußschaden
Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
Bei der Vollkaskoversicherung sind alle Schäden der Teilkaskoversicherung mitversichert. Die Vollkasko bietet darüber hinaus Versicherungsschutz für Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall sowie durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen.
Was erhalten Sie im Schadenfall
Im
Totalschadenfall (Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges) ersetzt der Versicherer den Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Schadenstag.
Unter Wiederbeschaffungswert versteht man den Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben.
Bei einem
Reparaturschaden erhalten Sie die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung.
Tipps zur richtigen KFZ-Versicherung
- Die Höchstdeckungssumme sollte 100 Millionen Euro betragen. Nur damit sind Autofahrer bei größeren Unfällen gegen das Risiko immenser Schadenersatzansprüche abgesichert.
- Die bei Unfällen entstandenen Schäden sollten in der Voll- und Teilkasko auch bei grober Fahrlässigkeit übernommen werden, sofern der Versicherte nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand.
- Zu achten ist auf die freie Wahl der Werkstatt. Bei der Werkstattbindung verzichtet der Kunde darauf und überlässt die Schadenregulierung seiner eigenen Versicherung.
- Vielen Policen zahlen beim Kasko-Schutz nur den Schaden beim Zusammenstoß mit Haarwild. Es sollten aber auch Schäden durch Marderbiss sowie Kollisionen mit Tieren aller Art versichert sein.
- Billigpolicen haben oft schlechte Rückstufungen: Autofahrer sollten deshalb prüfen, wie stark sie nach einem Schadensfall zurückgestuft werden.
- Rabattretter sorgen dafür, dass Autofahrer bei einer Einstufung in hohe Schadenfreiheitsklassen auch nach einem Schadenfall weiter den günstigsten Beitragssatz (30 Prozent) zahlen.
- Erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit Leihwagen im europäischen Ausland sollte in den Versicherungsbedingungen enthalten sein (Mallorca-Police)
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